Die Stationäre Pflege

Bei der vollstationären Pflege werden unsere BewohnerInnen rund um die Uhr betreut und gepflegt. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Pflegekosten mit einem pauschalen Leistungsbetrag, wenn der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 hat. Die darüber hinausgehenden Kosten sind als Eigenanteil durch die BewohnerInnen zu tragen. Weiterhin werden auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investionskosten durch die BewohnerInnen selbst getragen.

Ab dem 01.01.2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag an den pflegebedingten Eigenanteilen. Dieser Leistungszuschlag ist von der Bezugsdauer der vollstationären Pflegeleistungen abhängig und reicht von 15 bis höchstens 75 Prozent.

Unsere aktuell gültigen Preise für die vollstationäre Pflege können Sie gerne über unser Kontaktformular anfordern.